
Fachkundenachweis FKN
Beim Fachkundenachweis erlernst Du den Umgang mit Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht.
Theorie
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Praxis
Die Prüfung soll zeigen, ob der Bewerber ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Seenotsignalmitteln verfügt und diese praktisch anwenden kann.
Voraussetzungen
Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und im Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen
Prüfung
Theorie- und Praxisprüfung finden meistens an einem Samstagvormittag von 9:00 bis 13:00 Uhr statt.